von
Melissa56
»
29.01.2019, 18:39
Hallo Gundulabella,
erstmal zu Klärung, daß wir dasselbe meinen:
Du meinst mit Vorsorgevollmacht ein Schreiben,
in dem du jemanden bevollmächtigst,
über dein Einkommen,
dein Vermögen,
dein Konto,
deine Verträge,
usw.
zu bestimmen.
Im Falle, daß du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist.
Soll diese Person auch dein persönlicher Betreuer in anderen Bereichen sein ?
Z.B. Entgegennehmen und Öffnen der Post
Gesundheitsfürsorge im Krankenhaus,
Gesundheitsfürsorge bei Ärzten,
Aufenthaltsbestimmmung
Verfügung über deine Wohnung (ob sie gekündigt wird, ob sie verkauft wird etc.)
und vieles mehr.
Wenn du keine "gute" Freundin oder Freund hast, der eh ganz genau über deine Wünsche Bescheid weiß,
dann würde ich schon in Erwägung ziehen, einen gesetzlichen Betreuer zu nehmen. Da könntest du wiederum darüber entscheiden, ob es jemand von einem Betreuungsverein sein soll oder z.B. ein Anwalt, der als Betreuer arbeitet.
Deine genauen Wünsche über deine gesundheitliche Vorsorge kommen eh in die Patientenverfügung,
bestimmte Wünsche über dein Vermögen, kannst du dann in die Vorsorgevollmacht aufnehmen.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß viele Leute nicht geeignet für die sinnvolle Verwaltung und Einsetzung von Geld und Vermögen sind.
Ich habe auch schon unfähige Betreuer erlebt.
Ich kannte im Berufsleben auch Betreuer, über die wir nur den Kopf geschüttelt haben.
Überleg dir die Sache mal, ob du nicht doch lieber einen gesetzlichen Verwalter nimmst.