…..Mir ging es darum die Zusammenhänge von unbewussten Verhaltensmustern zwischen Mutter und Kind, aus den ersten Lebensmonaten der Beiden und dem daraus resultierenden späteren Verhalten eines Erwachsenen aufzuzeigen.
Wer eben hier schon über die Grundbedürfnisse eines Säuglings und Kleinkindes andauernd hinwegsieht, macht sich mitschuldig an seinem späteren Verhalten.
Es ist jedoch viel zu einfach, dafür die alleinige Schuld Müttern, die sich ihrer Rolle, ihrer Pflichten durchaus bewusst sind, abschieben zu wollen.
https://www.vaterfreuden.de/vaterschaft ... geschlagen ….. Vielleicht besteht die Erbschuld der Eltern in der Pflicht, sich um das Wohlergehen ihres Kindes zu kümmern, nachdem sie ihm gegenüber die Sünde begangen haben, es ungefragt und auch dementsprechend ungewollt zu zeugen, ohne vorher sicherzustellen, dass es auch alles Notwendige bekommt, um eine möglichst gute Entwicklung hin zum selbständigen Erwachsenen durchleben zu können?
Dazu, dass es mit der Zeugung und der Geburt getan ist, um der menschlichen Gesellschaft ein neues Mitglied zu schenken, indem die Eltern ihrer Pflicht nachkommen, lediglich dafür zu sorgen, dass die menschliche Art nicht ausstirbt, sodass es Sache der Gemeinschaft ist, sich um das Kindeswohl zu kümmern, reicht es leider selbst in einer sogenannten hochentwickelten Kulturgemeinschaft, deren Mitglieder im Wohlstande leben, nicht aus, weil sie eben keine Person mit Gemeinschaftsbewusstsein ist, sondern alle Mitglieder nur an ihr eigenes Wohl denken.
Daher bekommen Eltern Besitz- und Nutzungsrechte am eigenen Kinde zugestanden mit der Pflicht, selber für sein Wohl zu sorgen. Wenn sie dieser nach bestem Wissen und Gewissen Folge leisten, greift man ihnen auch noch mit Rat und Tat unter die Arme. Ansonsten gibt’s auch noch die Babyklappe, wo Diejenigen ihre Neugeborenen entsorgen können, ohne sich gleich wegen Totschlags strafbar zu machen, bei denen andere persönliche Gründe dagegen sprechen, dass sie ihrer elterlichen Versorgungspflicht nachkommen, weil sie es nicht können, auch wenn sie es noch so sehr wollen.
Dass das im Binsenkörbchen auf dem Fluss ausgesetzte Kind jedoch geradewegs in die Arme eines kinderlosen Königs treibt, der es dann an Sohnes statt aufzieht, ist dabei eher ein sehr seltener Ausnahmefall, sodass solch ein Kind sich zu Recht einen Glüxpilz nennen darf.
Was nun grundsätzlich die Tilgung der Bußschuld an Jemandem betrifft, den man gegen seinen Willen geschädigt hat – ganz gleich, ob bewusst aus böser Absicht oder unbewusst und versehentlich im Übermut – so nennt man dieses eine Ent-schuldigung, mit der sich der Täter mit seinem Opfer wieder versöhnen kann.
Das Maß der Schuld zu bestimmen und auch das der Buße, mit der man sie vernünftigerweise tilgen kann, ist das Ziel einer jeden (Gerichts-)Verhandlung, um wieder friedliche Verhältnisse herzustellen.
Ethisch bedeutet dies, dass man das, was schief gelaufen ist, wieder gerade richtet, anstatt die Menschen nochmals bösartigerweise zu schädigen, indem man sie mit drakonischen Strafen zum Gehorsam zwingt, oder gar hinrichtet, um die Macht des Patriarchen über seinen Stamm zu demonstrieren, damit auch eventuelle Nachahmer davon abgeschreckt werden, sich seinem Willen zu widersetzen.
Hierbei geht es also nicht mehr um soziale Gerechtigkeit - nämlich darum, was als sozial angemessen und damit als rechtens im Sinne von richtig gelten sollte - , sondern nur noch um die Aufrechterhaltung der Vormachtstellung eines herrschsüchtigen Tyrannen, der sein Amt des Schlichters von Streitigkeiten zu selbstsüchtigen Zwecke gegen die Interessen seiner Schutzbefohlenen missbraucht, wie es jeden Tag in Familien vorkommt, wo frustrierte Eltern rücksichtslos ihre Wut an Schwächeren auslassen, und das sind nun mal – wenn sie keine Dienstboten haben – zuallererst die eigenen Kinder.
Dass sich germanische Druidenpriester als moralische Instanz begriffen, die im Sinne des Gemeinwohls handelte, wenn sie solche untreuen, politischen Anführer im Moor versenkten, ist sicher nicht geeignet, um als ein gutes Vorbild für Selbstjustiz zu dienen, aber sicherlich angemessen, um dem unmäßigen Willen zur Allmacht eines einzelnen Herrschers effizient entgegenzuwirken, anstatt das Unrecht zu dulden - so, als ob es ganz zu Recht geschähe und damit gar kein Unrecht sei.
Damit diese Vorgehensweise nun nicht ihrerseits wie ein reiner Akt priesterlicher Willkür aussah - was es häufig wohl auch war, um unbequeme Könige im Kampf um die eigene Vormacht aus dem Weg zu räumen - , wurde von den priesterlichen Mystikern, die nicht weniger machtbesessen waren, als die weltlichen Herren, flugs ein höchster Herr im Himmel erfunden, dessen Strafe den irdischen Herrscher angeblich auch noch nach seinem Tode ereilen konnte.
Seitdem muss sich der gehorsame Christ trotz seines Menschenrechts auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit auch heute noch in manchen Staaten vor Gericht selber offenbaren (dh sich den selbstgerechten Henkern des Herrn ausliefern), indem er auf die Bibel schwört, dass er die Wahrheit sagt, oder aber in Anwesenheit eines Anwaltes schweigen, um sich nicht unnötigerweise selber zu belasten, wenn er nicht noch wegen Meineids zusätzlich bestraft werden will.
Angesichts einer derartigen Scheinmoral, die den Kindern als allgemeingültige Rechtsnorm vorgelebt und von ihnen mit der Zeit verinnerlicht wird, sodass sie sie als Erwachsene auch unbewusst für richtig und angemessen bewerten, kann von einer (von fremdem Einfluss) freien Entscheidung des Einzelnen für das Gemeinwohl nicht mehr die Rede sein, sondern nur noch von einer Entscheidung für das Eigenwohl zur Vermeidung von Strafen, indem man als kleiner Mann am Besten im Geheimen sündigt, und dabei vor Allem Sorge dafür trägt, sich nicht dabei erwischen zu lassen, wie es die einflussreicheren Verbrecher im großen Stile tagtäglich erfolgreich vormachen.
Das bedeutet, dass Niemand auf Dauer unter Unehrenhaften ehrlich bleiben kann, wenn sich Ehrwürdigkeit durch Ehrlichkeit nicht mehr auszahlt, und man mit einen gefälschten guten Ruf besonders im Geschäftsleben als Betrüger weiter kommt, als mit einem redlich erworbenen echten.
Seinem Kinde dann eine ganz anders lautende, moralische Anweisung mit auf den Lebensweg mitzugeben, hieße, es nicht nur als naiv zu stigmatisierten, sondern es fatalerweise sogar zum idealen Opfer für skrupellose, einflussreiche und asoziale Verbrecher zu machen, die die weltfremden Ideale, wie die von ihnen selber formulierte "Pflicht der einseitig selbstlosen, bzw unentgeltlichen, christlichen Gnade und Barmherzigkeit" zusammen mit den ebenso unverbindlichen, angeblichen "Menschenrechten der Schwächeren gegenüber den Stärkeren" legal missachten, und die damit ganz bewusst bewirkten Gesetzeslücken schamlos für ihre Zwecke ausnutzen – ganz nach dem Motto: „Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt!“
....Ein Anfixen kann nur in einem bewussten und wissenden Akt zum Erfolg geschehen. Ein Säugling und Kleinkind lebt noch nicht auf dieser Ebene, da es noch viel zu sehr in seiner persönlichen Entwicklung befangen ist. …..Da sogar ein Baum einen Überlebenswillen hat, kann man ihn einem Tier oder Menschen ebenso wenig absprechen, wenn er ganz bewusst in einer Mangelsituation mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ums Überleben kämpft. Ob er im Kindesalter mit seinen dafür zur Verfügung stehenden Mitten dabei auch schon erfolgreich ist, hängt von der Art der Mittel ab und von seiner Erfahrung, sie auch so einzusetzen, dass er diesen Kampf damit gewinnt – egal, ob dies nun auf sozial angemessene Weise geschieht, oder ob er dafür erst die Gegner besiegen muss, die ihm dabei im Wege stehen.
Die persönliche Entwicklung zur Unabhängigkeit von Anderen führt insofern immer nur über das Erringen der Vormacht, um selber bestimmen zu können, anstatt Andere über sich bestimmen lassen zu müssen. Dass dieses Streben später zum unbewussten Zwangsverhalten wird, was man praktiziert, obwohl gar keine Notwendigkeit mehr dazu besteht, nachdem man seinen Platz in der Gemeinschaft errungen hat, macht es zu einem gefährlichen, gemeinschaftsschädlichen Selbstläufer, und muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gestoppt werden, um das Schlimmste zu verhindern, wie die Geschichte der machtbesessenen Despoten anschaulich zeigt.
….Auch hier ist wieder das entsprechende Alter für bewusstes und absichts-bezogenes Handeln und Manipulieren an im engeren Kreis des Kindes lebenden Personen entscheidend. ...Das Alter ist insofern mitentscheidend, als dass man über umso mehr Lebenserfahrung verfügt, je älter man ist, sodass man später auch mit weniger Machtbefugnis weiß, wie man seine vorhandene Macht einsetzen muss, um sich dennoch erfolgreich gegen Stärkere behaupten zu können, denn die großen Kriege sind viel öfter durch List und Verrat entschieden worden, statt durch einen als ehrenhaft geltenden, offenen Zweikampf Mann gegen Mann, wie er in verlogenen Wildwestfilmen verherrlicht wird, wo Derjenige, der einen Schwächeren von vorne statt von hinten erschießt, als Ehrenmann und nicht als Verbrecher gilt.
….Was du die von Fuchs bezeichnete "gemeinsame Aufmerksamkeit" als veharmlosend dargestellt siehst, stimmt hinsichtlich der Bedeutsamkeit und der Auswirkungen im Unterlassungsfall ja ganz und gar nicht. …..Der Unterlassungsfall von Seiten der Mutter ist ja erst der Anlass für den Säugling, alles Notwendige zu unternehmen, dass dieser nicht zum Dauerzustand wird. Ob er mit den ihm dafür zur Verfügung stehenden Mitteln auch erfolgreich ist, ist damit auch noch lange nicht sicher, bevor er sie nicht zumindest alle einmal ausprobiert hat, um dann auf Augenhöhe mitentscheiden zu können, wie viel Aufmerksamkeit die Mutter ihm zu schenken hat, um ihn mit dem Nötigsten zu versorgen, wo er schon nicht mitreden kann, solange er der Sprache noch nicht mächtig ist.
…...Ich sehe gerade an dieser Stelle ein verheerender Irrtum, wenn man(n) die gegenseitige Aufmerksamkeit, in den ersten Lebenswochen, vorallem von der Seite der Mutter - was übrigens gar nicht in jedem Fall so einfach ist - als ein berechnender Akt des Säuglings zu sehen meint.
Hier werden, wie ich schon andernorts erwähnt habe, die Prägungen gestanzt.....Das ist richtig, denn wenn die rücksichtslose, stärkere Mutter sich nicht erbarmen oder sich nicht mit einem praktizierten Wohlverhalten becircen lässt, hat das eben genau den Autismus zur Folge, der nicht organisch bedingt ist, sondern aus der Unfähigkeit zur Kommunikation mangels Gelegenheit resultiert, um frühzeitig Menschen auf sozial angemessene Weise an sich binden zu können, was sich später als Artikulierungsschwäche zeigt, wenn es darum geht, die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse einzufordern.
Allerdings liegt das schuldhafte Pflichtversäumnis dennoch bei der Mutter, solange der Säugling noch gar keine Rücksichtnahme gegenüber seiner Mutter praktizieren kann und damit noch nicht gesetzlich mündig ist, um selber dementsprechende Pflichten zu übernehmen, oder zu erfüllen, oder Anderen irgendwelche Rechte verbindlich zuzugestehen.
….Ob eine Mutter empathisch und entsprechend auf den heranwachsenden Säugling eingehen kann, hängt niemals alleine von ihr selbst ab, sondern in was für Umständen ein kleines Wesen geboren wird sowie ob Unterstützung und Verständnis von Seiten des Vaters und Partners gegeben ist.....Natürlich hat auch der Vater im traditionellen Familienmodell Pflichten gegenüber seinen Kindern, was die der Mutter jedoch genauso wenig obsolet macht, wie umgekehrt. Das wird besonders in der klassischen Tragödie von Ödipus oder Elektra, bzw in der biblischen Geschichte von Adam und Eva deutlich, wo es zB die Missachtung des Inzesttabus geht, was auch dann als Kindesmissbrauch gewertet wird, und damit als Vergewaltigung, wenn sie mit der sanften Gewalt der Verführung praktiziert wird, mit der der Verführer vorher das Einverständnis des Kindes erzwingt.
Dass im letzteren Falle die Tochter Adams mit ihren Reizen ihren Vater dazu verführte, ihr irgendwelche Zugeständnisse zu machen, kann natürlich nicht als Rechtfertigung für den ausdrücklich verbotenen Missbrauch an seiner Tochter geltend gemacht werden, wie es später die frauenfeindlichen Christen darstellten, um die Eva als alleinige Verursacherin des Rauswurfs aus dem Paradies der Unschuld zu dämonisieren, obwohl sie – genau wie die Mutter von Ödipus, Jokaste, durch den blinden Seher - erst nachträglich von der Schlange über die tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnisse aufgeklärt wurde, sodass der Vorwurf der vorsätzlichen Pflichtverletzung völlig zu Unrecht bestand.
Hier waren die Verursacher der Tragödie eindeutig die Väter, die sich hinter eingebildeten Herren im Himmel versteckten, um die Verbrechen an ihren Kindern zu rechtfertigen und deren natürlicher Rache dafür mittels eines selber in Stein gehauenen Gesetzes zu entgehen, was die Rache der Opfer an den Tätern ausdrücklich verbietet, und den Tätern obendrein auch noch stellvertretend ihre Sünden gegen einen kleinen Oboulus vergibt, sodass sie ruhigen Gewissens weitersündigen können.
….Schreie aus der Krippe, ein Menschenrecht?.....Das Recht zu schreien, ist weder in der Krippe was wert, noch später als Demonstrationsrecht, wenns darum geht, das eigene Leid Denjenigen zu Gehör zu bringen, die dieses vorsätzlich verursacht haben, wenn damit keine Machtbefugnisse verbunden ist, ihnen auch wirksam Einhalt zu gebieten, denn Hunde, die nur bellen, beißen bekanntlich nicht!
Hier ist falsche Rücksichtnahme auf ihrerseits rücksichtslose Egoisten nicht angemessen und daher auch nicht gerecht, indem man sie ruhig gewähren lässt mit dem Argument, sie hätten ja selber auch leiden müssen, und dürften sich nun dafür stellvertretend für ihre mittlerweile toten Peinigern an Allen dafür rächen, die ihnen ähnlich zu sein scheinen, denn ein Recht auf Sicherheit vor der Schädigung durch Andere schließt nach dem Gleichheitsgrundsatz das Recht auf Schädigung Anderer aus.
Und das nicht nur zur Sommerzeit, nein, auch im Winter, wenn es schneit,
denn auch der filofaxi ist bereit, für eine gemeinsam gestaltete, neue Zeit!
Halleluja!