von
filofaxi
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07.10.2018, 16:55
Zunächst einige Bemerkungen zu dem Interview eines bösen Saulus, der nach Abbüßung seiner Strafe und anschließender meditativer Introspektion zum gütigen (scheinheiligen?) Paulus wurde, sowie zur Funktion des strafenden Gesetzgebers in der Gesellschaft allgemein:
In dem Gespräch geht es unter Anderem um die Frage der Menschenrechte für Diejenigen, die nicht Anderen lediglich ihre Würde nehmen (oder besser gesagt: ihrem guten Ruf schaden, indem sie sie öffentlich diskreditieren), sondern sie auch des scheinbaren Schutzes durch das Gesetz berauben, welches Ihnen den Besitz eines Rechtes auf körperliche Unversehrtheit garantiert (was nur mit einem ständigen Polizeischutz möglich wäre), bzw. auf einen angemessenen Schadensausgleich, sofern die Schädigung nicht zu verhindern war, nachdem Jemand einen Anderen einfach umgebracht hat, weil er ihm bei seiner durch Menschenrechte garantierten, freien Selbstverwirklichung (bzw der Verwirklichung seiner Vorhaben) im Wege stand.
Wie bereits an früherer Stelle festgestellt, besteht die Bösartigkeit bei einer Schädigung darin, dass sie vorsätzlich und GEGEN den Willen des Geschädigten erfolgt, anstatt MIT seinem Willen, wie es etwa bei einer Handelspartnerschaft der Fall ist, wo sich beide Partner im gemeinsamen Einverständnis gegenseitig schädigen indem sie einen Dank vom Anderen dafür verlangen, dass sie sich vorher selbst geschädigt haben, indem sie üblicherweise in Vorleistung gegangen sind.
Speziell bei Betrug durch Übervorteilung, welche in der Wirtschaft als Profitstreben (Profit ist der eigene, einseitige Vorteil zum einseitigen Nachteil des Anderen) bekannt ist, ohne welches ein Geschäftsmann mittlerweile als Depp dastünde, sofern er seine Handelspartner nicht übervorteilte - wie es unter Ganoven nicht nur üblich ist, sondern sogar als ehrenvoll gilt - , wird dieser asoziale Egoist sogar noch gesetzlich geschützt, indem man ihm das Recht auf freie Preisgestaltung mit selbstbestimmter Gewinnspanne zum Nachteil seiner Kunden einräumt, denn der Kunde MUSS ja nicht bei Demjenigen kaufen, der das Produkt teurer anbietet, weil er seine Konkurrenten erfolgreich aus dem Wege geräumt hat, sondern könnte auch einen weiteren Weg zu Jemandem in Kauf nehmen, der das Selbe etwas preisgünstiger anbietet.
Das Gesetz gegen die Preisabsprache schützt nicht den Käufer vor gemeinschaftlicher Nötigung durch Händler, die sich gegen ihn verbündet haben, um ihn gemeinsam zu zwingen, einen durch Spekulation festgelegten Höchstpreis zu zahlen, sodass die Wettbewerbssituation zwischen den Händlern aufrecht erhalten bleibt, in der der Kunden ja angeblich als lachender Dritte dasteht, sondern soll den schwächeren Händler vor dem stärkeren schützen, sofern Letzterer es wagt, sich mit einem Billigangebot einen Vorteil gegenüber dem schwächeren Konkurrenten zu erschleichen, sodass jener die rechtliche Möglichkeit hat, ihn dafür vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen, bzw zu einer Strafe verurteilen zu lassen.
Mit dieser asozialen Regelung wird also die Machthierarchie aufrecht erhalten, indem der Starke (Händler) vor dem Unmut der Schwachen (Käufer) geschützt wird, anstatt umgekehrt die Schwachen vor der Willkür des Starken, denn selbst wenn der stärkere Konkurrent bei den Händlern im unfairen Kampf um den Kunden zu einer Strafe verurteilt wird, zahlt der die gerne aus der Portokasse, um dafür auf der anderen Seite einen ungleich höheren Gewinn einzustreichen, wozu sein Konkurrent nicht in der Lage ist, wenn er diese bezahlte Strafe NICHT zum Ausgleich für seinen erlittenen Schaden durch Wettbewerbsnachteil selber beanspruchen darf, denn Strafe wir nicht als Schadensausgleich für das geschädigte Opfer betrachtet, sondern dient nur dem durch den Gesetzesbruch beleidigten Gesetzgeber zur Wiederherstellung seines beschädigten Selbstbildes, allmächtig zu sein, und wird anschließend an irgendwelche anderen Bedürftigen verteilt.
Hier stellt sich die Frage, ob die Menschenwürde des Stärkeren ihn auch dazu berechtigt, böse sein zu dürfen, wobei „böse“ nicht gleich „wütend“ ist und auch nicht gleich "ungehorsam", sondern die einmalige bösartige Tat betrifft, die mit dem Vorsatz begangen wird, einem Anderen gegen seinen Willen aus Rache zu schädigen, nachdem man von ihm - auch gegen den eigenen Willen – vorher ebenfalls geschädigt worden ist, was einem Recht auf Selbstjustiz entspräche, wie es etwa bei den Adeligen im Mittelalter in bestimmten Fällen erlaubt war, indem man Jemanden, dessen man nicht habhaft wurde, um ihn vor Gericht zu zerren, als vogelfrei erklärte, sodass ihn Jedermann, der ihn antraf - und damit vor Allem Derjenige, der ein Interesse an einer Rache an ihm hatte – ohne Weiteres erschlagen durfte.
Bei 00:22:00 in dem Videogespräch wird der ehemalige Mörder, der seine 20 Jahre dauernde Strafe im Knast abgebüßt hatte, gefragt, wie er denn nun mit seiner Schuld umgegangen sei, die hier als Verursachung eines Schadens interpretiert wird, und nicht als die Schuld im Sinne einer Verpflichtung gegenüber dem Opfer, den durch ihn erlittenen Schaden auszugleichen.
Der Mörder geht mit seiner Schuld so um, dass er nicht etwa Diejenigen, die er geschädigt hat, um Vergebung der Schuld bittet, weil er keinen Schadensausgleich leisten kann, sondern ihnen seinerseits ihre scheinbare Untat großkotzig verzeiht, die darin besteht, sich nach seinem Gefängnisaufenthalt immer noch über sein Versäumnis des Schadensausgleichs zu beschweren – so, als sei mit der Tilgung seiner Bußschuld gegenüber dem Gesetzgeber auch bereits die Schuld zur Entschädigung der Geschädigten getilgt worden.
Indem Jemand sich dazu bekannt hat, dass er die Tat begangen hat, mag er vielleicht eine Strafminderung zugebilligt bekommen, weil er die Behörden nicht bei der Ermittlung des Verursachers (anstatt des Schuldigen) behindert hat, aber es enthebt ihn aber nicht der Schadensersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten.
Dass der Geschädigte erst selber sein Recht auf Schadensersatz in Form einer Zivilklage geltend machen muss, anstatt dass die Opferentschädigung zur ersten Pflicht einer staatlichen Gerichtsbarkeit gemacht wird, kennzeichnet diese Art der Gesetzgebung als asozial - genau so, wie die Erfindung eines Strafgesetzes selber, welches nicht dazu taugt, mit Hilfe eines Richters Etwas gerade zu richten, was schief gelaufen ist, sondern leistet der Spirale von Rachen und Gegenrache nur noch mehr Vorschub, wodurch die Versöhnung zwischen Täter und Opfer immer unmöglicher wird.
Zu meinen, indem man einfach das Zauberwort „Schulligung“ murmelt, dürfe man danach mit dem Menschenrecht des Stärkeren dem Geschädigten die Ent-Schuldigung durch eine Leistung zum Schadensausgleich mit dem Segen eines allmächtigen römischen Gesetzgebers, dessen man sich durch meditatives Ignorieren der Wirklichkeit vergewissert hat, schuldig bleiben, weil ja im biblischen Grundgesetz des mittlerweile nicht mehr ganz so neuen Testamentes geschrieben steht, dass die Opfer die Pflicht haben, nicht nur dem Täter seine Sünden zu vergeben - womit er ihnen allerdings immer noch zu Dank verpflichtet wäre - sondern ihnen obendrein auch noch unentgeltlich die Schuld des Schadensausgleiches zu erlassen, ist natürlich auch meilenweit von jeder, dem deutschen Zivilrecht entsprechenden Moralvorstellung entfernt.
Hier wäre also dringend eine Filotherapeutische Nachbesserung nötig, um das verdrehte Rechtsverständnis beim Täter zu korrigieren, anstatt ihm auch noch schweigend beizupflichten, dass ihm Unrecht geschehen sei, wenn man ihn nach Abbüßung seiner Gefängnisstrafe immer noch als Mörder bezeichnet hat, der den Hinterbliebenen des Toten - die ja die immer noch die lebenden und tatsächlich geschädigten Leidtragenden sind, und nicht der Tote selber - eine Entschädigung für den entgangenen Nutzwert des Menschen schuldig ist, den er ihnen durch Mord entwendet hat.
Daran knüpft sich die Frage nach einem Menschenrecht an, aus einem außergewöhnlich großen Bedürfnis nach Sicherheit heraus einen totalen, exklusiven Besitzanspruch an einen anderen Menschen geltend machen zu dürfen, sofern die Notwendigkeit dazu besteht, wie etwa für einen Säugling, der ohne die Fürsorge seiner Mutter sterben würde, oder für die mittellose Ehepartnerin, die ohne die Fürsorge ihres "Herrn" in einer Gesellschaft, wo sie keine andere Möglichkeit zur Selbstversorgung hat, ebenfalls dem Untergang geweiht wäre.
Bei den Menschenrechten für Alle gibt es leider kein Recht auf Verwirklichung sämtlicher Vorstellungen, als freien Ausdruck der Persönlichkeit, was auch ein Recht auf eigenmächtig betriebene Rache zum Zwecke des Selbstschutzes einbezöge, welches man aufgrund eines rechtskräftigen Paktes mit dem Teufel als dem personifizierten Bösen erwirbt, um von der Lust des Ungehorsams gegen den höchsten Gesetzgeber zu leben, anstatt im Sinne eines Gottes als Inbegriff der Güte, dem zu gehorchen es noch mehr Freude bereitet, weil dessen vorgebliche Stellvertreter auf Erden ja tatsächlich die Macht haben, die Abtrünnigen im Namen ihres Herren eigenmächtig zu bestrafen, wenn sie es nicht freiwillig tun.
Die Vertreter des Klerus als moralischer (gesetzgebende) Instanz in einer Gesellschaft erfanden daher schon immer gerne einen allerhöchsten Gesetzgeber, um ihre Kontrollfunktion auch über den stärkeren Adel, das Militär und über die Wirtschaft ausüben zu können. Dabei dienen ihnen eigenwillige Ursachenzuschreibungen dazu, das Zweckdienliche zur eigenen Machterhaltung selbstgerecht als göttlich legitimieren zu können, womit sie sich auch das, was für alle Anderen schlecht und nur für sie selber gut ist, angeblich von höchster Stelle aus nicht nur als rechtens, sondern auch als richtig legitimieren lassen.
Der im Video erwähnte Satan als römischer Hüter der Ordnung war übrigens nicht das personifizierte Böse, sondern die personifizierte Strenge, die das Strafgesetz im Sinne des Gesetzgebers anwendete, um das Machtstreben der Menschen durch Maßregelungen und auch durch Strafen auf das allgemein erträgliches Maß zu beschränken. Damit war er nicht nur der Gefängniswärter, der die Gefangenen ihrer Freiheit beraubte, sondern auch der Henker, der - vom Volke gefürchtet und verachtet und mit einer Kapuze vermummt, damit man ihn nicht wiedererkennen kann - seinem blutigen Handwerk nachging.
Mit einem Strafgesetz setzt man also, wie gesagt, Rache als Strafe für Gesetzesbruch ein, um Gehorsam zu erzwingen, aber nicht um die Geschädigten zu entschädigen und somit die positive Beziehung zwischen Täter und Opfer wiederherzustellen, die durch die eigenmächtige Schädigung gegen den Willen des Opfers in eine negative umgewandelt worden ist.
Den hasserfüllten, eigenmächtigen Rächer deshalb bereits als krank zu bezeichnen, und ihm sein gutes Gewissen, in dem er handelt, psychotherapeutisch abzutrainieren, nur weil er sich das selbe Recht anmaßt, wie das Gericht, sich eigenmächtig mit Bestrafung am Täter zu rächen, dient genau dem Zweck, gegen den sich der Rächer durch Selbstjustiz wehrt, nämlich: den Schwächeren dazu zu zwingen, die Schädigung durch einen Stärkeren widerspruchslos hinzunehmen.
Hier dient die gerichtlich praktizierte Rache weder dazu, das beschädigte Selbstbild des Opfers, welches sich dem vorgeblichen Schutze des Gesetzgebers anvertraut hat, wieder zu reparieren, noch das durch den Gesetzesbruch beschädigte Bild vom idealen, allmächtigen Gesetzgeber, der über Allem steht, und Kraft seines Amtes dazu in der Lage ist, Alles, was schief gelaufen ist, wieder herzustellen, nachdem er die Schädigung selber schon nicht verhindern konnte.
An der Stelle 01:34:00 im Interview wird vom Täter behauptet, es verlange dem Opfer keinen Mut ab, Ja zu sagen, wenn es darum geht, mit dem Täter in einen Dialog einzutreten, sondern Nein zu sagen. Auch hier zeigt sich eine völlig autistische Sichtweise, bei der Täter und Opfer miteinander verwechselt werden, denn die eigenmächtige Rache durch Verweigerung der Vergebung der Schuld, ohne dabei nochmal mit dem Täter in Berührung kommen zu müssen, was sogar gesetzlich legitimiert ist, ist für das Opfer wesentlich leichter, als der Verzicht auf diesen Racheakt mit – womöglich noch unentgeltlicher – Vergebung, um die der Täter gar nicht gebeten hat, und die ihm darüber hinaus sowieso nicht gedankt wird, sondern die ihm höchstens noch als Schwäche ausgelegt wird, weil er sich sowieso nicht durch einen eigenmächtigen Racheakt gegen weitere Schädigungen des Stärkeren wehren kann.
Dieser Verzicht würde für das Opfer nämlich einen erneuten Anschlag auf das verletzte Selbstbild seiner eigenen Allmächtigkeit darstellen – umso mehr, als dass ihm vielleicht dabei bewusst würde, dass es überhaupt kein Recht auf Rache in Form der Verweigerung der weiteren Fortführung der Beziehung hat, sondern dass ihm mit der Pflicht auf Racheverzicht sogar noch eine zusätzliche Versöhnungspflicht mit Verzicht auf Schadensausgleich auferlegt wird, damit die Spirale von Rache und Gegenrache nicht bis ins siebente Glied andauert,
So wird es auch in der biblischen Geschichte vom verlorenen Sohn beschrieben, wo der Vater nicht nur auf die Bestrafung des untreuen Sohnes verzichtet hat, sondern ihm zuliebe sogar noch ein Willkommensfest veranstaltete, was in den Augen des anderen Sohnes, der immer seine Pflicht erfüllt hatte, wie ein Hohn aussah, weil hier ein offensichtliches Fehlverhalten auch noch belohnt wurde, und eine korrektes nicht, was der Nicht-Belohnte bereits als eine ungerechtfertigte Strafe empfand.
In dem spontanen jovialen Impuls seines Vaters, der sich über die Wiederkunft des Sohnes freute, und versuchte, ihn mit einem Willkommensgruß zum zukünftigen Bleiben zu verpflichten, sah der andere Sohn eine nicht zu rechtfertigende Abwertung seiner Leistung und damit auch seiner Person gegenüber der seines Bruders, welcher lediglich seinen durch pflichtvergessene Abwesenheit selber erzeugten Seltenheitswert in die Waage zu werfen brauchte, um beim Vater gleich gut oder sogar noch besser angesehen zu werden, als er.
Dieses Eifern nach mehr Geltung entspricht noch keiner krankhaften Geltungssucht (oder auch Eifersucht, wie sie fälschlich genannt wird) sondern der legitimen Inanspruchnahme des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der für Alle gilt, die vor dem Gesetz bzw. vor dem Gesetzgeber gleich viel oder wenig wert sind – auch wenn die dadurch bekundete Missgunst, die darin besteht, dem Bruder diesen Vorteil nicht zu gönnen, als schäbig gilt, und nicht dazu geeignet ist, mit ihm ein freundschaftliches (statt brüderliches) Einvernehmen zu erzielen.
Ähnlich ungerecht verhielt sich auch der Vater von Kain und Abel, indem er die Bestechungsgeschenke des Einen denen des Anderen vorzog, was einer Diskriminierung des Berufsstandes eines Schäfers zugunsten eines Gemüsebauern bedeutete, sodass die folgerichtige Rache des Kain an seinem Vater nicht darin bestand, den Vater zu erschlagen, sondern seinen Lieblingssohn.
Ähnlich war es auch im altorientalischen Gesetz üblich, wo Derjenige, der den Ehemann einer Frau erschlug, und damit der Familie auch den Vater nahm, danach selber seine Stelle mit den dazugehörigen Pflichten einnehmen musste, um den entstandenen Schaden wieder auszugleichen, womit allerdings nicht gemeint war, dass man seinen Nebenbuhler einfach erschlagen durfte, um das Recht auf Alleinbesitz der Frau des Anderen zu erwerben.
Nun zu den in dem Beitrag gestellten und von dir explizit nochmal aufgegriffenen Fragen:
…..Im Beitrag kommen Leute zu Wort, die aus nächster Nähe mit „dem Bösen“ im Menschen zu tun haben.
Eingehend durch den Kommentator in Frage gestellt:
Steckt das Böse in Jedem von uns?.....
Die Personifizierung der Güte und des Bösen führt leicht zu der Vorstellung, es handle sich hierbei um eigenständig handelnde Personen, und keine Eigenschaften der Absichten von echten Personen, welche aufgrund einer positiven Einstellung gegenüber einem Anderen gütig oder mit einer negativen Einstellung ihm gegenüber böse handelten.
Das Böse ist also genau so ein Abstraktum, wie die Güte, die man auch ohne einen konkreten Personenbezug filosofisch betrachten und analysieren kann, was aber nicht heißt, dass es deshalb auch ein Eigenleben führt.
So wenig, wie einzelne Gehirnregionen bestimmen können, was der Mensch denkt, so wenig kann es auch das geistig Böse oder die Güte, in deren Sinne er handelt, sondern es ist immer der Mensch als komplexes Lebewesen, welches das tut – selbst wenn es sich über seine Motive nicht im Klaren dabei ist, oder sogar völlig unbewusst und spontan auf Etwas reagiert, was er als angenehm oder unangenehm empfindet, indem er es als genau so oder so ähnlich wiedererkennt, wie er es bereits vorher schon mal erlebt hat, sodass er sich spontan dieser damals gewonnenen Vorurteile dabei bedient.
Hier ist - wie bereits gesagt – das „Im-Sinne-des-Bösen (oder in böser Absicht)- Handeln“ vom „Böse-Sein“ (als ein „Wütend-Sein“) zu unterscheiden, denn das Erstere ist geistiger Natur, während das Andere körperlicher Natur ist, wenngleich Beide eine seelisch-soziale Ursache haben.
Wenn also der Vater sagt: „Ich werde gleich böse, wenn du nicht aufisst!“, dann meint er damit, dass er wütend wird, und damit seine Beherrschung verliert, und wenn er sagt: „das war aber böse von dir, dass du nicht aufgegessen hast, wie ich es dir befohlen habe!“ meint er damit nicht nur, dass sich das Kind nicht an seine Anweisungen gehalten hat, sondern dass es mit der Absicht, ihm damit schaden zu wollen, den Gehorsam vorsätzlich verweigert hat, also ungehorsam war.
Die aus einer unbeherrschten Wut heraus praktizierte, vorsätzliche Schädigung des Anderen im Sinne eines Racheaktes kommt auch bei Tieren vor und kann als natürliche, spontane Boshaftigkeit gewertet werden, was noch nicht bedeutet, dass der Mensch deshalb ausschließlich boshaft ist, weil er aus einer verächtlichen Einstellung gegenüber Anderen Menschen heraus immer in böser Absicht handelt, sodass es mittlerweile zum festen Bestandteil seines Wesens als Misanthrop geworden sei.
Insofern gibt’s den bösen oder gütigen Menschen nicht, den man – weil sein Charakter nicht mehr zu ändern ist – grundsätzlich verachten oder verehren sollte.
Dass das Böse meist dem Guten gegenübergestellt wird, entspricht einer falschen Zuordnung, denn das Böse ist zwar meistens schlecht für Andere, aber gut für Einen selber, wohingegen die Güte immer gut für Andere ist, und meistens auch für den Gütigen selber, weil er damit auch eine positive Resonanz beim Anderen erzeugt, die zumindest darin besteht, dass er ihm damit keinen Anlass für eine negative Resonanz bietet.
Man kann demnach nur einen Menschen verbessern, der schlecht für Andere ist (oder auch nur nicht gut genug, um von ihnen geliebt und begehrt zu werden), was unter Anderem auch seine bösartige Gesinnung ausmacht, die man ändern kann, indem man ihn eines Besseren belehrt, aber nicht, weil er charakterlich böse wäre, und vom Teufel besessen, den man statt seiner in den Knast stecken oder zumindest dem Besessenen wieder mit Gewalt austreiben müsse, wenn er selber keine Kontrolle mehr über ihn hat.
Die Entscheidung für das Gute, was die Güte (oder das Wohlwollen) und für das Schlechte, was das Böse (oder das Übelwollen) im Menschen ausmacht, wird in Goethes Faust bildhaft beschrieben, wo dem Bösewicht nach dem Tode verschiedene Höllenqualen erwarten – je nachdem, worin seine Lasterhaftigkeit bestand, unter denen seine Mitmenschen leiden mussten.
Hierhin gehört auch der Begriff der Todsünde, welche nicht etwa schon darin besteht, dass Jemand in seiner Habgier, die im Extremfall zur (zwanghaften) Habsucht führt, gegen das Gesetz verstößt, indem er Jemanden beraubt, sondern Jemanden obendrein erschlagen haben muss, um dann als Mörder hingerichtet zu werden, weil auf Mord die Todesstrafe steht, und nicht darauf, dass er Jemanden um sein Hab und Gut bringt.
Der mittelalterliche Begriff der „Sünde“ ist demnach mit „Verbrechen“ gleichzusetzen, welches zum Einen darin besteht, Jemanden gegen seinen Willen vorsätzlich (also in böser Absicht) geschädigt zu haben, und zum Anderen auch noch den Gesetzgeber (den Vater im Himmel) beleidigt zu haben, indem man seine Gesetze missachtet und damit seine Autorität in Frage zu stellen gewagt hat, sodass man als böse im Sinne von ungehorsam gilt, selbst wenn sonst Niemand dabei zu Schaden gekommen ist.
Die Wut moralfilosofisch mit dem Hass gleichzusetzen und als Untugend zu bezeichnen, ist genau so unangemessen, wie wenn man die Gier mit Geiz und Missgunst gleichsetzt oder den Stolz mit Hochmut und Eitelkeit, denn die Wut ist temperamentsbedingt, und schädigt vor Allem dem Wütenden selber.
Der Hass beruht – genau wie die Liebe - auf einer unbewussten, negativen Bewertung, die höchstens die Basis für zukünftige Schädigungen des Gehassten darstellt, und der Stolz bezieht sich zu Recht auf eine selbst erbrachte Leistung und bedeutet noch keinen Verächtlichmachung Anderer, sodass diese angeblichen Laster eigentlich noch gar keine sind, solange sie Niemandem schaden, und sind somit auch nicht moralisch verwerflich.
….Welche Faktoren müssen wirken, bis das Böse die Stufe des Subjektes verlässt und als Kollektiv wirkt? …..
Das Böse wird dann für den Einzelnen nicht mehr als falsch begreifbar, wenn es Jeder tut, nachdem man es salonfähig gemacht hat, wie es zB mit dem Spruch: „Geiz ist geil!“ geschehen ist, denn Geiz beruht – im Gegensatz zur Gier, die durch einen Mangel ausgelöst wird, aufgrund dessen das Begehren entsteht, ihn zu beheben – auf der mangelnden Bereitschaft, seinen Besitz mit Anderen teilen zu wollen, selbst wenn man davon nicht arm wird.
Das Argument: „Wenn es Alle tun, kann es ja nicht falsch sein!“ ist nur dann gerechtfertigt, wenn es vorher offiziell legitimiert worden ist, und das ist bei einem asozialen Gesetz, welches den Stärkeren gegenüber dem Schwächeren begünstigt, leider Gang und Gäbe, sodass sich auch Diejenigen, die sich nicht auf der Seite der Starken befinden, bemühen, auch dazu zu gehören, um ebenfalls ganz legal auf Schwächeren rumtrampeln zu können, und nicht etwa freiwillig in der Rolle des Benachteiligten verharren, nur um ein im sozialen Sinne besserer Mensch zu sein.
Die Moralvorstellung des Einzelnen richten sich im Weitesten Sinne also immer nach denen, die im für ihn überschaubaren, sozialen Umfeld als richtig gelten, was bei Nationalisten zB bis an die jeweilige Landesgrenze reicht, und für die Anhänger eines global verbreiteten Weltbildes, wie das Christentum, auch noch weit über die Landesgrenzen hinaus.
….Ziemlich salopp noch die Fragen hingeworfen, ob die „Welt“ ohne das Böse langweiliger wäre und wer das schon wolle. …...
Wer es kurzweiliger findet, Anderen zu schaden, statt ihnen zu nutzen, für den ist Letzteres natürlich langweilig, aber gemeint ist wohl die Herausforderung, die bestehenden, gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu sprengen, um eigene Vorstellungen als legal und damit auch als richtig legitimieren zu können, was natürlich mit dem Risiko des Erwischt- und Bestraft-Werdens einhergeht, wie es auch der Kleptomane eingeht, um den wohligen Schauer der Gefahr im Rücken zu spüren, beim Diebstahl Etwas gewinnen, aber auch Alles verlieren zu können, was man bereits hat (wie zB seine Freiheit, wenn man dafür in den Knast wandert).
Gutes zu tun, kann hingegen auch sehr aufregend sein - besonders dann, wenn sich Niemand freiwillig zu Dank dafür verpflichten lassen will, sodass man all seine Überredungskünste aufbringen muss, um dennoch Erfolg damit zu haben.
…..Ich denke, das Böse an sich kann nicht in der Natur so ohne Weiteres, wie gefragt, angelegt sein.
Benötigt es nicht immer eine Ursache und Jemanden der mit bösem, schlechtem, destruktivem Tun, auf und aus einem Mangel reagiert? …....
Mit einem guten Beweggrund seine böse Tat zu rechtfertigen, ist eine beliebte Methode, um die Schuld des Schadensausgleichs an jemand Anderen zu delegieren, um selber als Einer dazustehen, der unter Zwang gehandelt hat, und gar keine Alternative hatte.
Hier ergibt sich die Frage der Mitverursachung, nachdem man die Tat nicht verweigerte, woraus auch eine Mitschuld folgt, den Schaden auszugleichen. Da jedoch auch eine nicht-vorsätzliche Schädigung eines Schadensausgleichs bedarf, damit der Geschädigte nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, ist bei der Schuldfrage die Frage der bösen Absicht irrelevant.
…..Und ja, wo kann man dann von absichtlich bewirkten bösen Taten sprechen? Gibt es Menschen die grundlos bewusst Böses tun und von Grund auf auch böse sind? ….
Grundlos im Sinne einer kausalen Verursachung geschieht Nichts im Universum, aber absichtslos schon.
Absichtliches Handeln setzt eine lebende Person voraus, die man nicht nur zur Verantwortung, sondern auch zum Schadensersatz heranziehen kann, was zB beim Wind nicht der Fall ist, wenn durch ihn das Haus abgedeckt wird, sodass man da von höherer Gewalt spricht, und die Gemeinschaft der Versicherten die Reparatur bezahlt.
Es kann Jemand allerdings auch unbewusst und spontan eine böse Tat begehen, wenn er ein Motiv hat, sodass es ihm erst nachträglich auffällt, dass er die Person, der er scheinbar versehentlich gerade den heißen Kaffee über die Hose gekippt hat, ja hasst, und es ihr daher zu Recht geschieht, dass sie den Schaden alleine begleichen muss.
Aus diesem Grunde wird der Täter dem Opfer auch nicht freiwillig einen Schadensausgleich anbieten, was als Beweis seiner bösen Absicht gelten kann, sodass das Opfer diesen Schadensausgleich erst vor Gericht erzwingen muss. Durch diesen erwiesenen Vorsatz wird seine Tat auch zur Straftat, weil vorsätzliches Schädigen Anderer gegen ihren Willen laut Strafgesetz verboten ist.