von
filofaxi
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07.10.2017, 16:24
Gehorchen tut man immer einem anderen Menschen, und nicht sich selber.
Folgen hingegen kann man seinen eigenen Grundsätzen, die man in der Kindheit von den Eltern als richtig vermittelt bekommen und entsprechend verinnerlicht hat, sodass man sie befolgt, auch ohne sich zu erinnern, wann das war, oder warum man das tut.
Dieser intuitive Zugang zu diesem Gesetz, was man auch Rechtsbewusstsein (Moral) nennt, wird fälschlicherweise mit den Gefühlen (Stimmungen) verwechselt, die man dabei hat. Richtigerweise müsste es jedoch nicht Pflichtgefühl heißen, sondern Pflichtbewusstsein, aus welchem heraus man seine Pflicht tut – egal, ob man das nun gerne tut (mit lustvollen Gefühlen) oder nicht.
Eine Verpflichtung geht man immer vorher ein, und eine Verantwortung trägt man im Nachhinein für das, was man getan hat, indem man dafür Rede und Antwort leistet, was meistens im negativen Sinne dazu führt, dass man auch die Konsequenz der Schadensersatzleistung trägt, wie es der Pflicht beider Vertragspartner entspricht.
Folgt man nun pflichtgemäß dem Befehl eines Vorgesetzten, so delegiert man auch die Verantwortung im Schadensfalle an ihn, sodass die Schuld des Schadensersatzes beim Vorgesetzten liegt, und nicht beim Befehlsempfänger, der keinerlei Alternative hatte, den Gehorsam zu verweigern, ohne selber in Not zu geraten.
Daher gilt die Nötigung zum widerspruchslosen Gehorsam auch als ein Strafbestand, der kurioserweise dann nicht gilt, wenn der Befehlende laut Strafgesetz, was er selber verabschiedet hat, nicht haftbar gemacht werden kann – wie zB im Kriegsfall, wo auch der Kriegsdienstverweigerer nach geltendem Kriegsrecht unter Androhung der Todesstrafe dazu genötigt werden darf, auf Andere zu schießen.
Hier wird nicht nur das ICH vergewaltigt, sondern der ganze Mensch, wobei ihm immerhin – sofern er das Massaker körperlich unbeschadet übersteht – die Absolution für seine Taten erteilt wird, indem man ihn von aller selbstverursachter Schuld freispricht, und den Krieg als eine Art gottgewollte, höhere Gewalt rechtfertigt, was die Toten allerdings weder wieder lebendig macht, noch den Überlebenden den getöteten Partner ersetzt, wie es eigentlich die Pflicht des Schädigers wäre.
Darin besteht dann auch der Unterschied zwischen Verantwortung und Rechtfertigung, indem man nicht nur ne schnöde Antwort auf die Frage nach dem Warum gibt, um seine Tat als richtig und notwendig darzustellen, sondern indem man den entstandenen Schaden trotzdem ersetzt – egal ob man ihn vorsätzlich, versehentlich oder auf höheren Befehl hin verursacht hat