Die Folgen des Urteils des BVerfG zum EZB-Anleihenkauf können abhängig von den nächsten Schritten der EU sehr gravierend sein. Und das Gerede von der „Vertragsverletzung“ ist hier nicht hilfreich.
1. Urteil:
Das BVerfG hat sich zwei Fälle vorbehalten, in denen es bzgl. EU-Entscheidungen einschreitet:
a. Falls der innerste Kern des GG verletzt wird
b. Falls EU-Behörden sich Kompetenzen herusnehmen, die ihnen vom Bundestag nicht übertragen wurden.
Der zweite Fall liegt bzgl. EZB vor. Weshalb: Da Währungs- und Wirtschaftspolitik nicht unabhängig sind, muss die Währungspolitik die wirtschaftspolitischen Folgen ihres Handelns abwägen, um im Rahmen ihrer Kompetenzen zu bleiben. Eine bedingungsloser Anleihenkauf nach dem Motto „whatever it takes“, der nicht abwägt, betreibt daher Wirtschaftspolitik und überschreitet seine Kompetenzen. Und ein EU-Gerichtshof, der seine Kontrollpflicht nicht wahrnimmt, sondern diese Entscheidungen als „offensichtlich“ korrekt durchwinkt, hat daher keine begründete Entscheidung getroffen.
Vereinfacht ausgedrückt: Der „Herr der Augenringe“ hat nach Gutdünken gehandelt und der EU-Gerichtshof hat alles durchgewunken. Diese Kompetenzen wurden nicht vom Bundestag übertragen! – sagt das Urteil.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 0-032.html
2. Nächste Schritte:
Es gibt wohl zwei sich nicht ausschließende Alternativen. Zum einen erwartet das BVerfG eine Unterlage der EZB, in der die abwägende Begründung für den PSPP enthalten ist. Meine Einschätzung: Wird etwas Vernünftiges vorgelegt, so dürfte das Thema (zunächst) geklärt sein. Wird ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland eingeleitet, kann es ganz hart kommen. Denn sollte tatsächlich auf eine Vertragsverletzung entschieden werden, besteht die Gefahr, dass das BVerfG den Geltungsbereich der Verträge für Deutschland in Frage stellt und eine Nachbesserung bzw. Klarstellung einfordert, um Kompetenzüberschreitungen zu unterbinden. Was auch sachlich gerechtfertigt ist, da es sich bei der EU um einen Staatenbund und nicht um einen Bundesstaat handelt und die Staaten die Eigentümer der Verträge sind. Das hätte wohl kaum absehbare Folgen für den Wirtschaftsraum.
3. Für einen Warnschuss halte ich auch die unter V. im Urteil genannten 2 Billionen in Verbindung mit der Risikoteilung. Ich nehme das als Hinweis an die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie die haushaltspolitischen Risiken, die durch die Schuldenpolitik der EZB entstehen, im Blick behalten sollen.
4. Folgen: Sollte das Thema in ruhiges Fahrwasser gelangen, ist zukünftig eine abwägende Währungspolitik der EZB zu erwarten, die nicht mehr bedingungslos die Finanzierung überschuldeter Staaten unterstützt, sondern ihre wirtschaftspolitischen Folgen abwägt und berücksichtigt. Für uns kleine Sparer heißt das wohl, dass wir wieder mit etwas mehr Zinsen rechnen können. Was auf der anderen Seite auch bedeutet, dass viele Firmen, die nur aufgrund des billigen Geldes überleben, in „dire straits“ geraten. Damit wird sich das Risiko am Aktienmarkt wohl vergrößern. Im Falle eines Verfahrens wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland mag ich über die Konsequenzen gar nicht nachdenken.
1. Urteil:
Das BVerfG hat sich zwei Fälle vorbehalten, in denen es bzgl. EU-Entscheidungen einschreitet:
a. Falls der innerste Kern des GG verletzt wird
b. Falls EU-Behörden sich Kompetenzen herusnehmen, die ihnen vom Bundestag nicht übertragen wurden.
Der zweite Fall liegt bzgl. EZB vor. Weshalb: Da Währungs- und Wirtschaftspolitik nicht unabhängig sind, muss die Währungspolitik die wirtschaftspolitischen Folgen ihres Handelns abwägen, um im Rahmen ihrer Kompetenzen zu bleiben. Eine bedingungsloser Anleihenkauf nach dem Motto „whatever it takes“, der nicht abwägt, betreibt daher Wirtschaftspolitik und überschreitet seine Kompetenzen. Und ein EU-Gerichtshof, der seine Kontrollpflicht nicht wahrnimmt, sondern diese Entscheidungen als „offensichtlich“ korrekt durchwinkt, hat daher keine begründete Entscheidung getroffen.
Vereinfacht ausgedrückt: Der „Herr der Augenringe“ hat nach Gutdünken gehandelt und der EU-Gerichtshof hat alles durchgewunken. Diese Kompetenzen wurden nicht vom Bundestag übertragen! – sagt das Urteil.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 0-032.html
2. Nächste Schritte:
Es gibt wohl zwei sich nicht ausschließende Alternativen. Zum einen erwartet das BVerfG eine Unterlage der EZB, in der die abwägende Begründung für den PSPP enthalten ist. Meine Einschätzung: Wird etwas Vernünftiges vorgelegt, so dürfte das Thema (zunächst) geklärt sein. Wird ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland eingeleitet, kann es ganz hart kommen. Denn sollte tatsächlich auf eine Vertragsverletzung entschieden werden, besteht die Gefahr, dass das BVerfG den Geltungsbereich der Verträge für Deutschland in Frage stellt und eine Nachbesserung bzw. Klarstellung einfordert, um Kompetenzüberschreitungen zu unterbinden. Was auch sachlich gerechtfertigt ist, da es sich bei der EU um einen Staatenbund und nicht um einen Bundesstaat handelt und die Staaten die Eigentümer der Verträge sind. Das hätte wohl kaum absehbare Folgen für den Wirtschaftsraum.
3. Für einen Warnschuss halte ich auch die unter V. im Urteil genannten 2 Billionen in Verbindung mit der Risikoteilung. Ich nehme das als Hinweis an die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie die haushaltspolitischen Risiken, die durch die Schuldenpolitik der EZB entstehen, im Blick behalten sollen.
4. Folgen: Sollte das Thema in ruhiges Fahrwasser gelangen, ist zukünftig eine abwägende Währungspolitik der EZB zu erwarten, die nicht mehr bedingungslos die Finanzierung überschuldeter Staaten unterstützt, sondern ihre wirtschaftspolitischen Folgen abwägt und berücksichtigt. Für uns kleine Sparer heißt das wohl, dass wir wieder mit etwas mehr Zinsen rechnen können. Was auf der anderen Seite auch bedeutet, dass viele Firmen, die nur aufgrund des billigen Geldes überleben, in „dire straits“ geraten. Damit wird sich das Risiko am Aktienmarkt wohl vergrößern. Im Falle eines Verfahrens wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland mag ich über die Konsequenzen gar nicht nachdenken.